Sterbefall im Pflegeheim oder Krankenhaus: Wahl des Bestatters für die Hinterbliebenen frei!

Bei der Bestatterwahl nach Sterbefällen in Heimen oder Krankenhäusern fühlen sich Hinterbliebene oft übergangen. Ohne ihr Wissen beauftragen die Einrichtungen einen Bestatter, um den Verstorbenen abzuholen. Über alle weiteren Schritte müssen jedoch die Hinterbliebenen entscheiden. Die freie Wahl des Bestatters ist dabei erlaubt, wird aber immer wieder erschwert. Nur klare Absprachen im Vorfeld helfen. Derzeit häufen sich bei der Verbraucherinitiative Aeternitas die Beschwerden von Angehörigen, die sich übergangen fühlen.

Lesen Sie mehr dazu bei Aeternitas: Direkt zum Artikel – der Verein empfiehlt die Trauerhilfe Stier als guten Bestatter.

Sie haben Fragen zum Thema Bestattungsvorsorge und vertragliche Regelung zu Lebzeiten? Sprechen Sie uns gerne an, wir beraten Sie persönlich.

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Autor: Trauerhilfe Stier
Datum: Freitag, 6. Januar 2012 9:17
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